Nordrhein-Westfalen (amtliche Abkürzung: NW, umgangsspachlich abgekürzt: NRW) ist ein Bundesland im Westen der Bundesrepublik Deutschland und mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste, flächenbezogen ist es mit 34.080 km2; das viertgrößte. Die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen ist Düsseldorf. In NRW werden neben dem Hochdeutschen auch niedersächsische Mundarten in Westfalen, niederfränkische am Niederrhein und ripuarische Mundarten am Mittelrhein gesprochen. Nordrhein-Westfalen unterteilt sich in die drei Landesteile Nordrhein, Westfalen und Lippe. Nordrhein umfasst dabei den auf dem Gebiet des heutigen Landes NRW liegende Teil der ehemalige preußischen Rheinprovinz. Sprachlich unterteilt sich das nördliche Rheinland in die Regionen Niederrhein und Kölner Bucht mit seinen niederfränkischen Mundarten und Mittelrhein (Teil des mittleren Rheinlandes) mit seinen ripuarischen Mundarten. Westfalen gehört mit seinen niederdeutschen Mundarten einer eigenen Dialektfamilie an. Der dritte Landesteil Lippe gehört zum westfälischen Kulturraum, trat aber erst 1947/48 dem Land Nordrhein-Westfalen bei und wird daher als ehemaliger deutscher Bundesstaat mit über 800jähriger Selbsständigkeit als eigenständige Region angesehen. Das Ruhrgebiet, gehört historisch und kulturell zum Rheinland und Westfalen. Aufgrund der wirtschaftlichen und sozio-kulturellen Eigenbezüge hat das Ruhrgebiet ein eigenes Regionalbewusstsein, ohne auf das rheinische oder westfälische Bewusstsein zu verzichten. Seine rechtlichen Grundlagen erhielt Nordrhein-Westfalen mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“. Aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und aus der Provinz Westfalen wurde das neue Land Nordrhein-Westfalen gebildet. Das Landeswappen spiegelt die räumliche Zusammensetzung in Nordrhein-Westfalen wieder. Für das Rheinland zeigt es vorne das Symbol für den Rhein, hinten das Westfalenpferd, das Symbol für den Landesteil Westfalen, und in der unten eingezogenen Spitze die lippische Rose für das Lipperland. Wegen häufiger Anfragen hat Nordrhein-Westfalen ein Wappenzeichen entwerfen lassen, das dem Wappen ähnelt, aber im Gegensatz zu ihm von jedermann genehmigungsfrei verwendet werden kann. Die Benutzung des Landeswappens hingegen ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet. Die Flagge Nordrhein-Westfalens besteht aus den Farben Grün, Weiß und Rot. Die Farben sind eine Kombination der Provinzialfarben des Rheinlands (Grün-Weiß) und Westfalens (Weiß-Rot). Bei der Landesdienstflagge ist das Wappen auf der Landesflagge zu sehen. Es vereint die Wappenbilder der drei Landesteile Lippe (rote Rose), Rheinland (Rhein) und Westfalen (Pferd).
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